Kreisgruppe Stormarn

Bebauungspläne & Ausgleichsmaßnahmen

Bebauungspläne und Ausgleichsmaßnahmen

beschlossene Naturschutzmaßnahmen werden nur halbherzig umgesetzt

Seit über drei Jahrzehnten schreiben sich engagierte Mitglieder von Naturschutz und Fachverbänden, z.B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Finger wund um mit ihren Stellungnahmen das Schlimmste zu verhindern und mehr Naturschutz einzufordern. Am Ende der Verfahren werden meist nur wenige Vorschläge übernommen. Es werden aber im Bauleitverfahren trotzdem verschiedene Maßnahmen festgesetzt um den Eingriff in die Natur zu minimieren und ggf. auszugleichen.

Bebauungspläne enthalten also in der Regel eine ganze Reihe von Festsetzungen, die in der Theorie den Eingriff in die Natur wieder ausgleichen sollen. Aufgrund vieler Mängel, die immer wieder bei der Durchführung dieses Ausgleiches wahrgenommen wurden, hatte der Arbeitskreis Naturschutz vom BUND S-H 2018 einen B-Plan-Check initiiert. Unter der Beteiligung von Kreis- und Ortsgruppen wurde dieser ausgeführt, indem die Bereiche wo der Ausgleich realisiert werden sollte, aufgesucht und dann bewertet wurden. Dabei ging es darum, mit  einfachen Methoden zu ermitteln, in wie weit die festgesetzten Maßnahmen dann tatsächlich auch umgesetzt wurden. Auch der BUND Stormarn hat sich daran beteiligt.

Das Ergebnis war nicht überraschend, aber trotzdem sehr enttäuschend. Nur etwa die Hälfte aller beschlossenen Maßnahmen wurde tatsächlich realisiert.

Mit den Ergebnissen wurden verschiedene Gespäche in Ministerien und Fachbehörden geführt. Leider ist für die Umsetzung der Maßnahmen die Bauverwaltung der Gemeinden zuständig (oder letztlich das Innenministerium). Und da fehlt es meist an Problembewusstsein und Umsetzungswillen.

Auf Initiative der Kreisgruppe Stormarn wurde von der Landesdelegiertenversammlung eine Reslution beschlossen, die darauf abzielt, das Thema noch weiter publik zu machen.

Änderungen dieser naturzerstörenden Praktiken sind nicht zu erkennen.

Gründe und Schlussfolgerungen

  • Unzureichende rechtliche Bestimmungen zur Umsetzung, dauerhaften Sicherung, Kontrolle und Sanktionierung der Kompensationmaßnahmen
  • Mangelnde inhaltliche Bestimmtheit der Ausgleichsfestsetzungen
  • Festsetzung ungeeigneter, weil kaum durchsetzbarer und kontrollierbarer Maßnahmen auf Privatgrundstücken
  • Übertragung der Ausgleichsumsetzung in städtebaulichen Verträgen auf fachlich ungeeignete oder unzuverlässige private Vertragspartner
  • Fehlende Umsetzungsfristen
  • Fehlende Nachbilanzierungen
  • Fehlende behördliche Umsetzungskontrollen und (spätere) Kontrollen des Erhaltungszustandes
  • Fehlende Sanktionierungen
  • Fehlende Festsetzungen und Sicherstellungen erforderlicher Nachbesserungen und Pflegemaßnahmen
  • Unzureichende Personalausstattung der zuständigen Behörden bzw. fehlendes Fachpersonal, insbesondere in kleinen Gemeinden
  • Mangelnde Einbindung der Naturschutzbehörden in Planung und Umsetzung
  • Mangelnder Durchsetzungswille in Politik und Verwaltung